Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem nachfolgend genannt „Auftraggeber“ und dem Dienstleistungsunternehmen Klinke, Stolper Straße 10 in 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch Herrn Uwe Klinke, nachfolgend genannt „Unternehmer“, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern diesen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Diese AGB gelten nicht für den Friseursalon und Second Hand Shop. Abweichende Bestimmungen oder Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform Vertragsbestandteil.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen vom Auftraggeber werden nicht anerkannt, sofern nicht vor Auftragserteilung eine Einigung erfolgte. Nachträgliche Änderung durch gesetzliche Bestimmungen ist nicht möglich.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach unserem schriftlichen Angebot / Auftragsbestätigung sowie nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen, die auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich bleiben. Etwaige Nebenabreden und Änderungen bedürfen für ihre Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind; auch bezüglich der Preisangaben; freibleibend und unverbindlich. Angebote und Kostenvoranschläge beziehen sich immer auf das Objekt:

  • wie es zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgefunden wurde.
  • wie sichtbare (optisch) Arbeiten zu erkennen waren.
  • Der Auftraggeber ist für notwendige behördliche Genehmigungen verantwortlich.
  • Veränderungen wie Wachstum der Vegetation, zusätzliche Verschmutzung und verdeckte Hindernisse / Mängel sind nicht in Angeboten enthalten.

Arbeiten und Leistungen die nicht genannt sind, jedoch zu einer ordnungsgemäßen Durchführung gehören, sind nicht Gegenstand eines Auftrages!!! Angebote haben nur 30 Tage nach Absenddatum Gültigkeit, sofern keine anderen Daten vereinbart sind.

2.2 Alle Angaben in unseren Zeichnungen, Abbildungen, Maßen- und Gewichtstabellen usw. enthalten grundsätzlich nur Annäherungswerte; technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben von Maßen, Mengen, Gewichte etc. sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Angebote und Anlagen dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten unmittelbar oder mittelbar zugänglich gemacht werden.

2.3 Wenn Mitarbeiter auf zusätzliche Leistungen von der Verwaltung; Verwaltungsbeirat; Eigentümer bzw. Auftraggeber angesprochen werden, ist das ein erteilter mündlicher Auftrag, auch ohne weiteren ausdrücklich Hinweis.

2.4 Wenn der Auftraggeber uns mit der Pflege, Wartung, Montage, Inbetriebsetzungs-, Reparatur- und Prüfarbeiten beauftragt, so hat er die Kosten der für solche Arbeiten und die entsandten Arbeitskräfte zu tragen. Es werden berechnet, die Fahrkosten, die Arbeits- und Wartezeit sowie Auslösungskosten. Sonn-, feiertags und Nachtarbeiten sowie Überstunden unterliegen besonderer Berechnung. Alle Verbrauchsmaterialien (z.B. Strom, Wasser, etc.) die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, sind unentgeltlich.

2.5 Sind vereinbarte Flächen nicht zugänglich, nicht im vereinbarten Zustand oder sind vereinbarte Leistungen nicht mehr notwendig, so besteht kein Anspruch auf Nachbesserung der Leistung, Termineinhaltung des Vertrages oder Minderung des Preises.

2.6 Der Auftraggeber stellt 50 m vom Arbeitsort, kostenfrei Parkflächen /Stellflächen für die Fahrzeuge während der Einsatzzeit zur Verfügung. Anfahrten ohne Parkmöglichkeit / Stellmöglichkeit gehen zu Lasten vom Auftraggeber.

§ 3 Lieferzeiten

3.1 Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Sie verlängern sich bei einer Behinderung, auch durch unsere Zulieferer, bei unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb unseres Willens liegen. Eine Verzögerung durch höhere Gewalt haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn wir uns bei Eintritt dieser Behinderung bereits in Verzug befanden. Wird durch eine höhere Gewalt die Arbeitsdurchführung unangemessen erschwert, so sind wir bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung unserer Ansprüche, auch aus Teilleistungen, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche vom Auftraggeber wegen eines solchen Rücktritts sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 4 Preise; Zahlungen

4.1 Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Unternehmer oder auf ein von diesem angegebenen Bankkonto erfolgen.

4.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungspreis ohne Abzug sofort fällig.

4.3 Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlichen geregelten Fällen spätesten in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung leisten. Alle Leistungen können bei Verzug ohne weitere Ankündigung eingestellt werden. Vereinbarte Zahlungen bleiben weiter bis zum Ablauf des Vertrages / Einzellauftrag bestehen. Entstehende Mehrkosten bei Wiederaufnahme der Arbeiten trägt der Auftraggeber.

4.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittenen Gegenforderungen vom Auftraggeber sowie Aufrechnen mit solchen ist ausgeschlossen.

4.5 Bei Änderungen vom Leistungsumfang bzw. Preisanpassungen von Daueraufträgen / Jahrsverträge kann der Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende den Auftrag ohne jegliche Ansprüche beider Seiten schriftlich gekündigt werden. Danach tritt die Änderung in Kraft.

4.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich ab einem gesamt Jahresauftragswert von 300,00 € netto einen Tag in einer sozialen Einrichtung seiner Wahl kostenfrei zu helfen (gemeinnützige Arbeit). Bei einer Steigerung um je 500,00 € netto muss ein weiterer ½ Tag in einer sozialen Einrichtung seiner Wahl kostenfrei geholfen werden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behalten wir das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorhaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriff dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten vom Auftraggeber – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 6 Mängelansprüche vom Auftraggeber

6.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche besteht 24 Monate für Privatkunden, 12 Monate für Firmenkunden und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Kaufsache. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche bei gebrauchten Gegenständen besteht 12 Monate. Für Ersatzstücke und Nachbesserungen läuft die Gewährleistung mit der ursprünglichen Gewährleistung ab.

6.2 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber am Liefergegenstand ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen oder Installationsarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, wenn er uns nicht in erforderlicher weise Zeit und Gelegenheit zur Instandsetzung gibt, ferner solange er seine Verpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht erfüllt, insbesondere sich mit Zahlungen ganz oder teilweise im Rückstand befindet.

6.3 Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlender oder nachlässiger Aufstellung, Inbetriebnahme oder Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und chemischer, elektrischer und mechanischer Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Schaltschema, Betriebsvorschriften, Anweisungen usw. Müssen falls nicht vor Inbetriebnahme übermittelt, angefordert werden.

6.4 Wir haften nicht für Schäden, die wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gelten gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Haftung wird nur insoweit übernommen, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Weitergehende Ansprüche auf Mängelhaltung oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für Schäden aus vor oder nach Vertragsabschluss erteilten Vorschlägen, Beratungen, Anleitungen und Betriebsvorschriften ist jegliche Haftung – auch unserer Erfüllungsgehilfen – ebenso ausgeschlossen, wie für Schäden aus Verletzung sonstiger vertraglicher Nebenpflichten sowie des Rechts der unerlaubten Handlung.

§ 7 Datenschutz

 7.1 Zur Dokumentation wird und für Werbezwecke kann unsere Arbeit in Bild und Ton festgehalten werden. Eine Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich ohne Adresse, Namen etc.

7.2 Der Kunde willigt ein, dass seine ausschließlich für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten gespeichert werden.

7.3 Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dieser Widerruf bedarf der Textform und der eigenhändigen Unterschrift.

7.4 Die vorgeschriebenen gesetzlichen Archivierungen bleiben davon unberührt.

 

§ 8 Erfüllungsort; Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort ist 16540 Hohen Neuendorf.

8.2 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder nur teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag Lücken herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten.

 

Hohen Neuendorf Stand 01. Dezember 2022